Allgemeine Reisebedingungen
Stand 02/2017

1. Anmeldung
Anmeldungen sind nur gegen gleichzeitige Bezahlung oder Erteilung einer Einzugsermächtigung gültig. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. Bitte verwenden Sie unsere Anmeldemöglichkeit über das Internet. Die Abbuchung des Reisepreises per Lastschrift erfolgt, sofern bei den Reisen nichts anderes angegeben, nach Beendigung der Reise.

2. Haftung
Unsererseits kann keine Haftung für Beschädigungen, Verlust, Unglücksfälle, Verspätungen, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Einschneien, Lawinen) oder sonstige Unregelmäßigkeiten übernommen werden. Für das Zurückbleiben des Fahrgastes durch Nichteinhaltung der angesetzten Abfahrtszeiten kann vom Gast kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass bei Verkehrsbehinderung oder Ähnlichem die Aufenthaltsdauer verlängert werden muss; die Kosten für daraus entstehende Verlängerungen gehen zu Lasten der Teilnehmer. Wir haften auch nicht für Nichteinhaltung der Zimmerreservierung durch den Vermieter sowie sonstige nicht durch uns verschuldete Unregelmäßigkeiten. In solchen Fällen haften die Unternehmer direkt Ihnen gegenüber.

3. Absagen
Ob eine Skiausfahrt oder ein Skikurs mangels Beteiligung abgesagt wird, entscheidet allein der Skiclub Bissingen. Im Falle der Absage durch den Skiclub Bissingen wird der evtl. eingezahlte Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

4. Reiseleitung
Sämtliche mit der Durchführung der Ausfahrt zusammenhängende Entscheidungen bleiben der Reiseleitung vorbehalten. Diese kann den Teilnehmern das Skifahren verbieten, solange diese dabei sich selbst oder andere Personen gefährden könnten.

5. Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt zu den bei den Ausfahrten genannten Bedingungen. Grundsätzlich in Doppel- oder Mehrbettzimmern. Einzelzimmer sind nur in Ausnahmefällen vorhanden. Im Falle einer Unterbringung in Einzelzimmern wird der EZ-Zuschlag dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Wünsche zur Unterbringung sind bei der Anmeldung zu nennen. Die Zuteilung der Zimmer bleibt der Reiseleitung vorbehalten.

6. Liftkarten
Liftkarten werden in der Regel gemeinsam gekauft und sind nach Aufforderung der Reiseleitung in entsprechende Landeswährung zu bezahlen.

7. Programm- und Preisänderungen
Alle Preise sind freibleibend. Durch Verlegung des Reiseziels oder durch Wechselkursschwankungen notwendige Preiserhöhungen können nachgefordert werden. Ein Rücktrittsrecht kann davon nicht abgeleistet werden.

8. Reisegepäck
Bis zur Übergabe am Bus und nach dem Ausladen am Zielort sind Sie für Ihr Gepäck und Ihre Skiausrüstung selbst verantwortlich.

9. Auslandsreisen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der für die Reise geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

10. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Skiclub Bissingen. Im Falle des Rücktritts können wir eine Entschädigung verlangen, die sich pro Person vom Reisepreis berechnet: Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn fallen 5% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50,- € pro Person; erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn fallen 15 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50,- € pro Person; bei Rücktritt bis zwei Woche vor Reisebeginn fallen 35% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50,- € pro Person; bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 50% des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50,- € pro Person als Stornokosten an. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Abmeldung nicht an der Reise teil, wird der Reisepreis einbehalten bzw. muss er voll bezahlt werden. Bei vorzeitiger Abreise vom Aufenthaltsort besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises.

Für den Download der allgemeinen Reisebedingungen hier klicken.